Informationen zur Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir gegenüber privaten Verbrauchern verpflichtet, Sie gemäß der BattV (Batterieverordnung, BGBl I 1998, 658) darauf hinzuweisen, dass

a) die Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden können (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel),
b) der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist und
c) Sie Batterien auch per Post an uns zurücksenden können.

Weiterhin sind wir gemäß BattV verpflichtet, Sie darüber zu unterrichten, dass schadstoffhaltige Batterien von den Herstellern in bestimmter Weise gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung wird zum einen durch wahlweise eine der zwei nachfolgenden Symbole vorgenommen, zum anderen durch Benennung der Schadstoffe Cd, Hg und Pb.

Die Symbole bedeuten, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die chemischen Symbole Cd, Hg und Pb stehen für Cadmium, Quecksilber und Blei und werden unterhalb des Symbols der durchgekreuzten Mülltonne angezeigt. Bei den Schadstoffen handelt es sich um Schwermetalle, mit denen die Umwelt nicht belastet werden darf.